Zielgruppe
Aufgenommen werden kann grundsätzlich jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Ausgeschlossen von einer Aufnahme in die Einrichtung sind wesentlich geistig und körperlich Behinderte, sowie Klienten
mit Pflegestufen.
Die Aufnahme von Klienten mit einer Doppeldiagnose (seelisch und geistige Behinderung) ist nur dann möglich, wenn die
seelische Erkrankung eindeutig im Vordergrund steht.
Klienten mit psychischen und Verhaltensstörungen in Folge psychotroper Substanzen können nur dann aufgenommen
werden, wenn eine primäre Suchterkrankung nicht vorliegt oder die Suchterkrankung nach ärztlicher Einschätzung
ausreichend behandelt ist.
Die Aufnahme von Klienten aus dem Bereich der Forensik wird eindeutig ausgeschlossen.