Zielgruppe   Aufgenommen werden kann grundsätzlich jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ausgeschlossen von einer Aufnahme in die Einrichtung sind wesentlich geistig und körperlich Behinderte, sowie Klienten mit Pflegestufen. Die Aufnahme von Klienten mit einer Doppeldiagnose (seelisch und geistige Behinderung) ist nur dann möglich, wenn die seelische Erkrankung eindeutig im Vordergrund steht. Klienten mit psychischen und Verhaltensstörungen in Folge psychotroper Substanzen können nur dann aufgenommen werden, wenn eine primäre Suchterkrankung nicht vorliegt oder die Suchterkrankung nach ärztlicher Einschätzung ausreichend behandelt ist. Die Aufnahme von Klienten aus dem Bereich der Forensik wird eindeutig ausgeschlossen. Wohnheim Forum